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Allgemeine Geschäftsbedingungen Jansen Beratung & Training International
Allgemeines Allen unseren Dienstleistungen liegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.Ergänzend hierzu gelten die Vereinbarungen im Angebot / der Auftragsbestätigung. Sonstige Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Angebot und Vertragsabschluss Für jede unserer Leistungen erhält der Auftraggeber ein Angebot / eine Ausschreibung, das / die von ihm mündlich oder schriftlich angenommen werden muss (Auftragserteilung). Nach Annahme des Angebots / der Ausschreibung erhält der Auftraggeber eine schriftliche Auftragsbestätigung. Der Dienstvertrag ist durch Annahme des Angebots und Auftragsbestätigung zustande gekommen.
Honorare und sonstige Zahlungen Die Honorare und Zahlungen sind im Angebot bzw. in der Ausschreibung detailliert aufgeführt.Honorare und sonstige vereinbarte Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung fällig.Beiden Seiten ist bekannt, dass seit dem 01.05.2000 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die Regelung zum Zahlungsverzug geändert wurden. Der danach im Falle des Zahlungsverzugs fällige Verzugszins wird im Rahmen dieses Vertrages gezahlt, ohne dass es einer gesonderten Rechnung hierüber bedarf.
Datenschutz Jansen Beratung & Training International verpflichtet sich, alle geschäftlich bedeutsamen Vorgänge, von denen im Zuge der Zusammenarbeit Kenntnis erhalten wird, streng vertraulich zu behandeln. Jansen Beratung & Training International ist berechtigt, erhaltene Daten und Informationen im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern. Personen- oder Firmen bezogenen Daten und Informationen werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergegeben.
Leistungen Ziel und Inhalt der Leistungen werden im Angebot / in der Auftragsbestätigung benannt. Jansen Beratung & Training International strebt nach besten Kräften und Wissen den definierten Erfolg an, kann jedoch den Erfolg einer Leistung nicht garantieren. Vor und während der Leistungserbringung informiert der Auftraggeber Jansen Beratung & Training International über alle Umstände, die für die Vorbereitung oder Erbringung einer Leistung bedeutsam sind.
Für das methodische und didaktische Vorgehen ist der in der Auftragsbestätigung genannte Berater, Trainer oder Projektleiter von Jansen Beratung & Training International verantwortlich. Der Auftraggeber hat ein Mitspracherecht. Sind konzeptionelle, methodische oder didaktische Änderungen am vereinbarten Konzept notwendig, so sind diese an alle Beteiligten so früh wie möglich zu kommunizieren und entsprechend zu dokumentieren. Während der Leistungserbringungen in Seminaren o. ä. Veranstaltungen entscheidet der Berater & Trainer über Art und Umfang der Änderung im Rahmen seines pädagogischen Ermessensspielraums.Daraus besteht für den Auftraggeber kein Recht, das Honorar zu kürzen.
Urheberrecht und Nutzungsrechte Das Urheberrecht an allen von Jansen Beratung & Training International im Rahmen der Leistung erstellten Materialen verbleibt bei Jansen Beratung & Training International. Der Auftraggeber versichert, dass den Materialien, die Jansen Beratung & Training International im Rahmen der Leistungserbringung zur Verfügung gestellt werden, keine nicht bezeichneten Urheber- und/oder sonstigen Rechte entgegenstehen. Material in jeglicher Form, das von Jansen Beratung & Training International im Rahmen einer Leistung erstellt wird, darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Jansen Beratung & Training International - vom Kunden vervielfältigt oder publiziert werden; sofern die Zustimmung erteilt wurde, ist ein Urheberrechtsvermerk von Jansen Beratung & Training International aufzunehmen
- von anderen Personen für Schulungen oder sonstigen Leistungen verwendet werden
- in andere Schulungen oder Leistungen eingeschnitten werden
- von Dritten überarbeitet, umgeschrieben oder in anderer Weise für Schulungen oder sonstige Leistungen verändert oder angepasst werden
- vom Unternehmen in elektronischer Form im Intranet oder Internet gespeichert werden
Ein Ton- und/oder Videomitschnitt von Seminaren oder ähnlichen Leistungen ist nur mit schriftlicher Genehmigung von Jansen Beratung & Training International zulässig.
Stornierung Verträge können vom Auftraggeber kostenfrei innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss storniert werden. Kann der Seminartermin vom Auftraggeber nach dieser Frist nicht wahrgenommen werden, bemüht sich Jansen Beratung & Training International, dem Auftraggeber einen Alternativtermin anzubieten und für den ausgefallenen Seminartermin einen anderen Auftraggeber zu finden. Können sich Auftraggeber und Jansen Beratung & Training International auf einen Alternativtermin einigen und findet Jansen Beratung & Training International für den ausgefallenen Seminartermin einen anderen Auftraggeber, so muss der Auftraggeber nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Honorars bezahlen. Können sich der Auftraggeber und Jansen Beratung & Training International nicht auf einen Alternativtermin einigen oder findet Jansen Beratung & Training International für den ausgefallenen Seminartermin keinen Auftraggeber, sind bei Absage - bis zu 8 Wochen vor dem vereinbarten Seminartermin 50 % und
- innerhalb von 8 Wochen vor dem vereinbarten Seminartermin 100 %
des vertraglich vereinbarten Honorars zu zahlen.
Absage eines offenen Trainings Jansen Beratung & Training International bittet um Verständnis, dass wir uns die Absage eines offenen Trainings – z. B. bei Ausfall eines Dozenten oder aufgrund mangelnder Teilnehmerzahl – vorbehalten müssen. In jedem Fall bemühen wir uns, die Teilnehmer über Absagen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn zu informieren. Im Falle der Absage einer Veranstaltung erstatten wir die Teilnahmegebühr in vollem Umfang unverzüglich.
Schadensersatz Jansen Beratung & Training International behält sich vor, firmenübergreifende („offene“) Veranstaltungen aufgrund bestimmter Umstände abzusagen. In diesem Falle erhält der Kunde alle geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück. Kann der Berater und/oder Trainer wegen höherer Gewalt, Krankheit oder Unfall oder einer sonstigen von ihm nicht verschuldeten Verhinderung einer vereinbarten Leistung nicht nachkommen, so ist Jansen Beratung & Training International verpflichtet, einen gleichwertigen Ersatz zu stellen. Ist dies nicht möglich, kann ein Ersatztermin vereinbart werden oder der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Sonstige Schadenersatzansprüche gegenüber Jansen Beratung & Training International sind ausgeschlossen. Hindernisse, die ihre Ursache beim Auftraggeber oder den Teilnehmern haben, lassen den Vergütungsanspruch des Trainers unberührt.
Gerichtsstand / Salvatorische Klausel Für alle sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten gilt Darmstadt als Gerichtsstand, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Sollte eine Bestimmung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen der sonstigen Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
- Stand 1. Januar 2009 -
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